Rechtsprechung
VK Sachsen, 14.03.2002 - 1/SVK/119-01w |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- oeffentliche-auftraege.de
Widerruf der Entscheidung der Vergabekammer erfolgt nach den Regeln über den Widerruf eines begünstigenden Verwaltungsakts
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vergabeverfahren - Voraussetzungen für den Widerruf eines Beschlusses
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Dresden, 29.05.2001 - WVerg 3/01
Hinzuziehung eines Sachverständigen durch die Vergabestelle
Auszug aus VK Sachsen, 14.03.2002 - 1/SVK/119-01w
Die Antragstellerin des Ausgangsverfahrens trägt die Kosten des Ausgangsverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Auftraggeberin, da sie mit ihrem Nachprüfungsbegehren (nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags) gem. § 128 Abs. 3 GWB unterlegen ist (vgl. hierzu auch OLG Dresden, Beschl WVerg 003/01 v. 21 05.01). - VK Sachsen, 19.11.2001 - 1/SVK/119-01
VOF-Vergabe: Welche Wertungskriterien sind zulässig?
Auszug aus VK Sachsen, 14.03.2002 - 1/SVK/119-01w
Der Ausgangsbescheid der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen vom 19.11.2001, Az.: 1/SVK/119-01, wird widerrufen.